Im Mittelpunkt der Ergotherapie stehen die sinnvolle Beschäftigung und die Handlungsfähigkeit, die notwendig sind, damit wir unseren Alltag erfolgreich bewältigen können. Aktiv zu sein, zielgerichtet zu handeln und sich sinnvoll beschäftigen zu können sind Grundbedürfnisse des Menschen.
Sinnvolles Handeln = Lebensqualität
Ist die Handlungsfähigkeit durch Krankheit, Unfall, Entwicklungsverzögerung o.ä. beeinträchtigt, sinken auch Wohlbefinden und Lebensqualität.
Sinnvolle Beschäftigungen sind das Mittel und das Ziel der Ergotherapie. Ergotherapeutinnen unterstützen ihre Klienten / Patienten dabei, (wieder) größtmögliche Handlungsfähigkeit im Alltag zu erreichen.
Manche Kinder erleben aufgrund von Behinderungen, Wahrnehmungsstörungen oder Krankheiten ständig Misserfolge! Unausgeglichenheit, Aggressivität, Ängstlichkeit oder Verweigerung können den Alltag der betroffenen Familien belasten.
Ergotherapie steigert die Lebensqualität von Kind und Familie!
Die Ergotherapeutin sieht das Kind als aktive, handelnde Person, die in ihrem Alltag verschiedensten Anforderungen gegenüber steht. Sie untersucht, welche Faktoren dazu beitragen, dass das Kind Schwierigkeiten in seiner Alltagsbewältigung hat. Sie beurteilt dazu sensorische, motorische Komponenten, zieht Befunde über kognitive und psychische Komponenten hinzu, und wagt ab, wieweit Umgebungsfaktoren und Aufgabenfaktoren zu den Schwierigkeiten beitragen.
Wenn Sie mehr über Ergotherapie erfahren wollen, besuchen Sie die Website des österreichischen Ergotherapieverbandes ErgotherapieAustria!
Ergotherapeut:innen sind die Expert:innen dafür, wie wir alle unseren Alltag bewältigen, uns sinnvoll beschäftigen und selbstständig, produktiv und sinnvoll betätigen, an der sozialen Gemeinschaft teilnehmen und schließlich auch Erholung finden. In all diesen Bereichen haben Kinder Probleme, die Sinnesinformationen von ihrem Körper und der Umwelt nicht richtig verarbeiten. Sie fallen durch Leistungs- oder Regulations- und Verhaltensprobleme auf. Ohne Unterstützung von außen wachsen sich die zugrundeliegenden neurologischen Funktionsstörungen nicht aus.
Die Kernkompetenz des SpielStudio ist die Befunderhebung und Behandlung von Wahrnehmungsstörungen (sensorischen Integrationsstörungen), die häufig die Ursache der Alltagsprobleme von Kindern sind. Je nach dem Ergebnis der Befunderhebung können wir Ihnen einen Therapieplan erstellen, der auf die zugrundeliegenden Probleme abzielt und viele positive Effekte auf die Entwicklung Ihres Kindes, seine Persönlichkeitsentwicklung und die Lebensqualität der Familie haben wird! Es kann auch sein, dass Ergotherapie nicht der optimale Weg ist und wir andere Abklärungen oder Maßnahmen empfehlen.
Am Beginn jeder Therapie steht die BEFUNDERHEBUNG.
Damit wir das Kind und seine Alltagsprobleme besser verstehen und den richtigen, treffsicheren Therapieansatz festlegen können, führen wir zuerst eine ergotherapeutische Befunderhebung durch. (Sie gehen ja auch nicht mit einem orthopädischen Befund zum Internisten und erwarten eine Behandlung.)
Haben Sie für Ihr Kind einen umfassenden ergotherapeutischen Befund, der nicht älter als ein halbes Jahr ist, können wir die Behandlung auf diesem Befund aufbauen und Sie brauchen keine komplette Befundung zu buchen.
Wir vergeben Befundungstermine möglichst rasch, weil die Befundung für die Eltern meist Klarheit bringt und ihnen Wege aufzeigt, wie sie sofort ihr Kind unterstützen können. Der/Die Therapeut:in, die die Befunderhebung durchführt, wird nicht unbedingt die Behandlung durchführen.
Wir bieten ergotherapeutische BEHANDLUNGEN in Form von Einzel- und Gruppentherapie.
Üblicher Weise beginnt eine Therapie als Einzeltherapie. Sie bekommen 1-2 x wöchentlich einen Fixtermin mit einer:m fixen Therapeut:in. Häufigere Termine sind nach Vereinbarung und Maßgabe freier Therapieplätze möglich, z.B. während Ferienzeiten als Intensivblock.
Unsere Gruppenangebote finden Sie unter der entsprechenden Überschrift! Geben Sie Ihrer:m Therapeut:in Interesse an einer Gruppe bekannt - sie wird Ihr Kind dann in die Interessentenliste eintragen. Unsere laufenden Gruppen starten üblicher Weise kurz nach Semesterbeginn.
Klicken Sie auf BUCHEN und sehen Sie sich im Buchungskalender die verschiedenen Leistungen - Befundung und Behandlung, PREMIUM Leistungen, Gruppenangebote - mit detaillierter Beschreibung und Kosten an!
Wenn Sie wollen, können Sie hier gleich selbst Ihre Stunden buchen!
Eine Einheit ist - wenn nicht anders verordnet - 60 min. lang, in denen ca. 15 min. als Vor- und Nachbereitungszeit (Therapiematerialien bereitstellen und wegräumen, Dokumentation, Beratung, Terminvereinbarung, Bezahlung) genutzt werden. Die Dauer dieser indirekten patientenbezogenen Leistung legt die/der Therapeut:in individuell fest.
Die ergotherapeutische Behandlung Kranker (oder von Personen mit krankheitswertigen Störungen) ist in Österreich nur auf ärztliche Verordnung erlaubt. Die Verordnung erfolgt üblicher Weise im Zehnerblock. Auf der Verordnung muss "10x Ergotherapie a 60 min." (bei der Diagnose Autismus auch 20x möglich) und eine ärztliche Diagnose stehen, bevorzugt mit ICD-Code.
Die ärztliche Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie von Ihrer österreichischen Krankenkasse ca. 60 EUR pro Therapiestunde rückerstattet bekommen.
Eine chefärztliche Bewilligung ist nur bei der bvbea und kfa erforderlich, damit Sie die Garantie haben, dass die Kasse etwas refundieren wird..
Zeigt sich in der ergotherapeutischen Befundung, dass Ihr Kind keine krankheitswertigen Störungen hat, und Sie möchten trotzdem eine präventive Therapie, die Sie privat finanzieren, dann brauchen Sie keine ärztliche Verordnung.
Wir bemühen uns, die Termine regelmäßig einzuhalten. Sollte Ihr:e Therapeut:in ausfallen (Urlaub, Krankheit), so versucht unser Sekretariat, eine Vertretung zu organisieren. Dies können wir aber nicht garantieren. Stunden, die von Praxisseite her ausfallen, müssen Sie natürlich nicht bezahlen!
AUF WELCHEM WEGE ABSAGEN
Es ist kein Problem, wenn Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können! Sagen Sie ihn auf jeden Fall frühzeitig ab, und zwar am besten per Telefon unter 01-8696589. Sprechen Sie unbedingt auf den Anrufbeantworter, wenn niemand abhebt!!
Zusätzlich oder stattdessen können Sie eine email an office@spielstudio.at und direkt an Ihre behandelnde Therapeutin schicken. (Die email-Adressen der Therapeutinnen finden Sie hier auf der Webseite unter "Team".)
Absagen per Kontaktformular über die Webseite sind ungeeignet, da sie die Therapeutin erst einige Tage nach Abschicken erreichen können.
Wir schicken Ihnen automatisierte Terminerinnerungen 3 Tage und 1 Stunde vor dem Termin, um Ihnen vermeidbare Ausfallskosten zu ersparen.
STORNOFRIST
Wenn Sie einen vereinbarten Termin früher als 2 Werktage vorher absagen, hat dies keinerlei Konsequenzen für Sie. Wenn Sie ihn kurzfristig innerhalb der Zweitagesfrist absagen, können wir die für Sie reservierte Stunde nicht mehr nachbesetzen und verrechnen deshalb einen Zuschuss zu unseren laufenden Kosten ("Ausfallsbeitag"). Eine Ausnahme ist, wenn das Therapiekind selbst nachweislich krank ist und Sie innerhalb von 14 Tagen eine ärztliche Bestätigung darüber bringen. Dann tragen wir die vollen Kosten des Ausfalls.
(c) 2006-24 Elisabeth Söchting
SpielStudio Söchting e.U. FN 526491 b
Anton-Baumgartner-Strasse 125/2/5.01 | AT-1230 Wien
Tel Office: +43-1-869 65 89 |
email: office@spielstudio-sued.at & office@spielstudfio-zentrum.at